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Der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter:


Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern.
Sie sind Kaufleute und Handelsmakler nach dem Handelsrecht und nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Sie vertreten als »treuhänderähnliche Sachverwalter« (BGH Urteil) die Interessen des Versicherungsnehmers und stehen auf dessen Seite.


Versicherungsvertreter sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng vom Versicherungsmakler abgegrenzt!
Versicherungsvertreter sind selbständige Handeslvertreter nach § 84 HGB und durch Agenturverträge an eine (oder mehrere) Versicherunsgesellschaft(en) gebunden, um deren Interessen zu vertreten.